Einstiegsgehalt als Staatsanwalt
Deine Tätigkeit als Staatsanwalt übst Du als Beamter aus. Das heißt, dass Du strenggenommen kein Gehalt, sondern eine Besoldung erhältst. Dieses richtet sich nach der Besoldungsordnung R für Richter und Staatsanwälte.
Als beruflich noch unerfahrener Jurist startest Du in der untersten Gruppe (R1) und verdienst zwischen 4.144,88 €¹ und 4.660,63 €¹ brutto monatlich. Mit der Zeit steigst Du in höhere Gruppen auf und erhältst dementsprechend mehr Gehalt.