Rechtliches
Welches Ziel verfolgt StudyCheck.de?
StudyCheck.de ermöglicht es eingeschriebenen Studierenden sowie Absolventinnen und Absolventen, Erfahrungsberichte über ihr Studium zu verfassen und diese Eindrücke mit Studieninteressierten zu teilen. Diese Erfahrungsberichte dienen vielen Abiturientinnen und Abiturienten als wertvolle Orientierungshilfe bei der für sie zentralen Frage: „Welcher Studiengang passt zu mir?“ Die Nutzung des Portals ist hierbei kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Als Betreiber des Bewertungsportals StudyCheck.de ist uns die Glaubwürdigkeit und Authentizität jedes einzelnen Erfahrungsberichtes ein sehr wichtiges Anliegen.
Darüber hinaus verfolgt StudyCheck.de das Ziel, eine umfassende Orientierung über das Studienangebot in Deutschland und Österreich zu bieten. Das Portal ist bestrebt, das vollständige verfügbare Studienangebot abzubilden – inklusive Präsenzhochschulen, Fernhochschulen und weiterer Bildungsanbieter –, um Studieninteressierten einen möglichst transparenten und vollständigen Überblick über alle relevanten Hochschulen und Studiengänge zu ermöglichen.
Wer haftet für die Inhalte auf StudyCheck.de?
Die auf StudyCheck.de dargestellten Studiengänge, Hochschulen, Fernhochschulen und weiteren Bildungsangebote stammen von externen Bildungseinrichtungen. StudyCheck.de ist nicht Anbieter dieser Leistungen, sondern stellt ausschließlich eine Plattform zur Information und Bewertung bereit.
Es obliegt der jeweiligen Hochschule bzw. dem jeweiligen Bildungsanbieter – einschließlich Fernhochschulen –, sicherzustellen, dass sein Angebot den gesetzlichen Anforderungen genügt. Fernlehrgänge und Fernstudienangebote müssen insbesondere den Vorgaben des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) entsprechen und, sofern erforderlich, über eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) verfügen. StudyCheck.de übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Zulässigkeit, Zulassung, Akkreditierung oder Durchführbarkeit der dargestellten Bildungsangebote. Nutzerinnen und Nutzer sind angehalten, sich vor Vertragsschluss direkt beim jeweiligen Anbieter über dessen rechtlichen Status, Zulassungen, Akkreditierungen und die ZFU-Zulassungspflicht zu informieren.
StudyCheck.de hält als Host-Provider, mit den Erfahrungsberichten der Rezensenten, keine eigenen Inhalte im Netz verfügbar, sondern speichert vielmehr Drittinhalte (Rezensionen) auf der jeweiligen Plattform. StudyCheck.de trägt daher lediglich zur Verbreitung von etwaigen rechtswidrigen Inhalten im Internet bei, sodass für StudyCheck.de lediglich eine verschuldensunabhängige Haftung als sog. „Störer“ auf Unterlassung und Beseitigung der jeweiligen Inhalte in Betracht kommt. Diese Störer-Haftung nach §§ 8- -10 DDG setzt allerdings die Kenntnis der jeweiligen Rechtsverletzung sowie die Verletzung von Prüfpflichten voraus.
An diese Prüfpflichten werden grundsätzlich keine überzogenen Anforderungen gestellt, sodass wir als Portalbetreiber generell nicht verpflichtet sind, die von uns im Internet vorgehaltenen Drittinhalte unserer User zu überwachen oder gar nach Umständen zu forschen, die auf ein rechtswidriges Verhalten schließen lassen.
Zunächst ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. V.25.10.2011, Az.: VI ZR 93/10 – Prüfungspflichten für Bloghoster) ein Tätigwerden von Host-Providern nur erforderlich, wenn die Beanstandungen im Rahmen eines notice-and-take-down-Schreibens derart konkret gefasst sind, dass die Rechtsverletzung auf Basis der Behauptungen unschwer, d.h. ohne eingehende tatsächliche und rechtliche Überprüfung – bejaht werden kann.
Zu welchen möglichen Rechtsverstößen kann es auf StudyCheck.de kommen?
- Verstöße gegen das (Unternehmens-)Persönlichkeitsrecht
Grundsätzlich ist es im Rahmen des Äußerungsrechts so, dass nicht jeder schlechte Erfahrungsbericht gegen die Unternehmenspersönlichkeitsrechte des bewerteten Instituts verstößt. Soweit der angegriffene Erfahrungsbericht auf wahren Tatsachenbehauptungen beruht, ist auch ein kritischer Erfahrungsbericht von Ihnen als Institut hinzunehmen. Tatsachenbehauptungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem Beweis zugänglich und entsprechend nachprüfbar sind (Beispiel: „Die Hochschule erhebt Semestergebühren in Höhe von 1.500 €¹.“). Sollten unwahre Tatsachenbehauptungen auf StudyCheck.de eingestellt werden, so haben Sie als Institut die Möglichkeit, uns im Rahmen eines notice-and-take-down-Schreibens darüber zu unterrichten (Vorgehensweise siehe unten).
- Persönliche Meinungen und Werturteile
Lediglich aus Meinungen und Werturteilen bestehende Erfahrungsberichte sind ebenfalls von Ihnen hinzunehmen, weil Meinungen von der in Art. 5 Abs. I GG verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit gedeckt sind. Im Gegensatz zu nachprüfbaren Tatsachenbehauptungen sind Meinungen und Werturteile durch Elemente der Stellungnahme, der Beurteilung und der persönlichen Wertung geprägt. Solche Werturteile sind grundsätzlich zulässig, sofern sie nicht die Grenze zur Schmähkritik bzw. zur Formalbeleidigung überschreiten.
Die von StudyCheck.de standardisiert abgefragten Sternebewertungen wie z.B. Studieninhalte, Betreuung oder Organisation sind eindeutig als Werturteile und Meinungsäußerungen zu qualifizieren, da diese lediglich die persönlichen und rein subjektiven Erfahrungen des Rezensenten ermitteln können. Die vorgegebenen Sternebewertungen sind daher ebenso von der Meinungsfreiheit geschützt.
Welche Möglichkeiten habe ich als Hochschulvertreter?
Alle eingehenden Bewertungen werden vor der Veröffentlichung auf unserem Portal automatisch geprüft. Zusätzlich nimmt unser Team aus dem Bereich Qualitätsmanagement manuelle Prüfungen vor.
Als offizieller Vertreter Ihrer Hochschule haben Sie die Möglichkeit jeden Erfahrungsbericht zu kommentieren und eine ausführliche Stellungnahme direkt unter dem jeweiligen Erfahrungsbericht zu veröffentlichen. Diese Funktion wird sehr häufig bei kritischen Rezensionen genutzt, um den Interessenten aufzuzeigen, dass Sie sich als Institut aktiv mit den Meinungen Ihrer Studenten auseinandersetzen.
Sollten Sie der Auffassung sein, dass ein veröffentlichter Erfahrungsbericht konkrete Rechtsverletzungen enthält, bitten wir Sie, uns dies zunächst über die dafür vorgesehene Meldefunktion auf unserer Plattform anzuzeigen.
Im ersten Schritt erfolgt unsererseits eine Überprüfung der formalen Voraussetzungen:
Wir verifizieren, ob der Rezensent tatsächlich Studierender oder Absolvent des bewerteten Studienangebotes ist. Erst nach erfolgreicher Verifizierung leiten wir eine inhaltliche Prüfung des gemeldeten Beitrags ein.
Sollten sich aus der Meldung hinreichende Anhaltspunkte für eine mögliche Rechtsverletzung ergeben, fordern wir Sie auf, uns ein Schreiben gemäß den sog. „notice-and-take-down“-Grundsätzen an Recht@StudyCheck.de zu übersenden. Dieses Schreiben muss die URL des betreffenden Erfahrungsberichtes sowie die exakten Textpassagen enthalten, die Ihrer Auffassung nach eine Rechtsverletzung darstellen. Ihre Ausführungen müssen derart konkret gefasst sein, dass die behauptete Rechtsverletzung auf Grundlage Ihrer Angaben ohne vertiefte rechtliche oder tatsächliche Prüfung nachvollzogen werden kann.
Nach vorgenommener Verifizierung und Eingang des notice-and-take-down-Schreibens gehen wir wie folgt vor (entsprechend den Vorgaben des Bundesgerichtshofs):
- Ihre Beanstandung wird an den Verantwortlichen des Erfahrungsberichtes zur Stellungnahme weitergeleitet.
- Sollte eine Stellungnahme des Rezensenten innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen ausbleiben, so ist davon auszugehen, dass die Beanstandung berechtigt ist. Der beanstandete Erfahrungsbericht oder die beanstandeten Passagen werden sodann umgehend gelöscht.
- Stellt der für den Erfahrungsbericht verantwortliche Rezensent die Berechtigung der Beanstandung nachvollziehbar in Abrede und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel, so werden wir Ihnen diesen Umstand mitteilen und ggf. Nachweise für den behaupteten Rechtsverstoß von Ihnen einfordern.
- Bleibt hier wiederum Ihre Reaktion aus oder werden keine adäquaten Nachweise vorgelegt, so ist keine weitere Überprüfung durch uns erforderlich und der beanstandete Erfahrungsbericht bleibt online.
- Sollte sich aber aus Ihrer Stellungnahme oder Ihren vorgelegten Nachweisen auch unter Einbeziehung der Stellungnahme des Rezensenten eine Rechtsverletzung ergeben, werden der beanstandete Erfahrungsbericht oder die beanstandeten Passagen wiederum gelöscht.
Können der Hochschule personenbezogene Daten über die Rezensenten zugänglich gemacht werden?
Nein, das ist nicht möglich. Der Bundesgerichtshof (VI. Zivilsenat) hat mit Urteil vom 01.07.2014 (VI ZR 345/13) entschieden, dass dem in seinem Persönlichkeitsrecht Verletzten, gegen den Betreiber eines Bewertungsportals, kein Anspruch auf Auskunft über die bei ihm hinterlegten Daten des Rezensenten zusteht. Es fehle insoweit an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für eine solche Datenweitergabe.
Woher stammen diese Informationen?
Diese Informationen wurden in enger Zusammenarbeit mit der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE erarbeitet.
WILDE BEUGER SOLMECKE
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