Kurzbeschreibung
… Sie in Kanzleien, Unternehmensberatungen, Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig sind und
- sich eine fundierte und umfassende Ausbildung im steuerwissenschaftlichen
Bereich wünschen. - Ihre vorhandenen Kenntnisse auffrischen, erweitern oder vertiefen möchten.
- Ihre Spezialisierung und Expertise im Bereich Steuerrecht ausweisen und
sichtbar machen möchten. - Sie Spaß am interdisziplinären Netzwerken sowohl mit den Dozierenden als
auch mit den anderen Kommilitoninnen und Kommilitonen haben.
Berufsbegleitendes Studium
Die Vorlesungen sind nicht nur auf bestimmte Beratungsschwerpunkte oder ausgewählte Detailbereiche ausgerichtet, sondern vermitteln Steuerrecht als Teil der Rechtsordnung, unter Einbeziehung der ökonomischen Grundlagen und Entscheidungsalternativen. Der Studiengang zielt damit sowohl auf die Vermittlung von exzellentem Fachwissen als auch auf das Begreifen steuersystematischer, verfassungsrechtlicher und ökonomischer Zusammenhänge und Hintergründe ab. Hier finden Sie alle Inhalte im Überblick:
1.1 Verfassungsrechtliche Bezüge des Steuerrechts
1.2 Einführung in die Einkommensteuer
1.3 Gewinneinkunftsarten (Grundlagen)
1.4 Gewinneinkunftsarten (Spezialfragen)
1.5 Sonstige Einkünfte, insbes. Veräußerung von Immobilien, Rentenbesteuerung und Altersvorsorge
1.6 Einkünfte aus Kapitalvermögen (inkl. Veräußerung von Wertpapieren), Vermietung und Verpachtung
2.1 Buchführung
2.2 Handels- und Steuerbilanzrecht I (Grundlagen)
2.3 Handels- und Steuerbilanzrecht II (Vertiefung und Einzelfragen)
2.4 Steuerbilanzpolitik
3.1 Besteuerung von Personengesellschaften
3.2 Körperschaftsteuerrecht
3.3 KI im Steuerrecht
3.4 Gewerbesteuerrecht
4.1 Bilanzanalyse
4.2 Grundzüge der Konzernrechnungslegung
4.3 Lohnsteuerrecht
4.4 Verfahrensrecht, Teil 1: AO
4.5 Verfahrensrecht, Teil 2: FGO
5.1 VWL I - Allgemeine Steuerlehre
5.2 Grundlagen des Umsatzsteuerrechts
5.3 Umsatzsteuerrecht (Vertiefung)
6.1 Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht – Grundlagen
6.2 Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht – Bewertungsrecht
6.3 Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht – Vergünstigungen nach §§ 13 a,b ErbStG
6.4 Unternehmenskauf (nur LL.M.-Anwärterinnen/Anwärter)
6.4 Unternehmensbewertung (nur EMBA-Anwärterinnen/Anwärter)
6.5 Steuerfahndungs- und Steuerstrafrecht (nur LL.M.-Anwärterinnen/Anwärter)
6.5 VWL II - Spezielle Steuerlehre (nur EMBA-Anwärterinnen/Anwärter)
7.1 Verbrauchsteuerrecht/Zollrecht
7.2 Grundsteuer
7.3 Grunderwerbsteuerrecht
7.4 Umwandlungssteuerrecht
8.1 Internationales Steuerrecht I – Grundlagen, Vermeidung der Doppelbesteuerung ohne DBA
8.2 Internationales Steuerrecht II – Doppelbesteuerungsabkommen
8.3 Internationales Steuerrecht III – Außensteuergesetz und internationale Steuergestaltungsplanung
8.4 Europarechtliche Bezüge des Steuerrechts
Hochschulstudium
- ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
- Staatsexamen
- Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden)
- Grundkenntnisse im Steuerrecht dringend empfohlen
Berufserfahrung
- mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung bzw.
- mindestens zweijährige, einschlägige Berufserfahrung, wenn der Hochschulgrad “Executive Master of Business Administration” (EMBA) angestrebt wird
Abschluss: LL.M.oder EMBA

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Universität Münster
Schlossplatz 2
48149 Münster
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