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Kurzbeschreibung

Der Masterstudiengang Steuerwissenschaften ist für Sie die richtige Wahl, wenn …

… Sie in Kanzleien, Unternehmensberatungen, Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig sind und

  • sich eine fundierte und umfassende Ausbildung im steuerwissenschaftlichen
    Bereich wünschen.
  • Ihre vorhandenen Kenntnisse auffrischen, erweitern oder vertiefen möchten.
  • Ihre Spezialisierung und Expertise im Bereich Steuerrecht ausweisen und
    sichtbar machen möchten.
  • Sie Spaß am interdisziplinären Netzwerken sowohl mit den Dozierenden als
    auch mit den anderen Kommilitoninnen und Kommilitonen haben.
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Berufsbegleitendes Studium

Regelstudienzeit
4 Semester tooltip
Gesamtkosten
12.900 €¹
Unterrichtssprachen
Deutsch
Abschluss
Master
Link zur Website
Inhalte

Die Vorlesungen sind nicht nur auf bestimmte Beratungsschwerpunkte oder ausgewählte Detailbereiche ausgerichtet, sondern vermitteln Steuerrecht als Teil der Rechtsordnung, unter Einbeziehung der ökonomischen Grundlagen und Entscheidungsalternativen. Der Studiengang zielt damit sowohl auf die Vermittlung von exzellentem Fachwissen als auch auf das Begreifen steuersystematischer, verfassungsrechtlicher und ökonomischer Zusammenhänge und Hintergründe ab. Hier finden Sie alle Inhalte im Überblick:

1.1 Verfassungsrechtliche Bezüge des Steuerrechts
1.2 Einführung in die Einkommensteuer
1.3 Gewinneinkunftsarten (Grundlagen)
1.4 Gewinneinkunftsarten (Spezialfragen)
1.5 Sonstige Einkünfte, insbes. Veräußerung von Immobilien, Rentenbesteuerung und Altersvorsorge
1.6 Einkünfte aus Kapitalvermögen (inkl. Veräußerung von Wertpapieren), Vermietung und Verpachtung

2.1 Buchführung
2.2 Handels- und Steuerbilanzrecht I (Grundlagen)
2.3 Handels- und Steuerbilanzrecht II (Vertiefung und Einzelfragen)
2.4 Steuerbilanzpolitik

3.1 Besteuerung von Personengesellschaften
3.2 Körperschaftsteuerrecht
3.3 KI im Steuerrecht
3.4 Gewerbesteuerrecht

4.1 Bilanzanalyse
4.2 Grundzüge der Konzernrechnungslegung
4.3 Lohnsteuerrecht
4.4 Verfahrensrecht, Teil 1: AO
4.5 Verfahrensrecht, Teil 2: FGO

5.1 VWL I - Allgemeine Steuerlehre
5.2 Grundlagen des Umsatzsteuerrechts
5.3 Umsatzsteuerrecht (Vertiefung)

6.1 Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht – Grundlagen
6.2 Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht – Bewertungsrecht
6.3 Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht – Vergünstigungen nach §§ 13 a,b ErbStG
6.4 Unternehmenskauf (nur LL.M.-Anwärterinnen/Anwärter)
6.4 Unternehmensbewertung (nur EMBA-Anwärterinnen/Anwärter)
6.5 Steuerfahndungs- und Steuerstrafrecht (nur LL.M.-Anwärterinnen/Anwärter)
6.5 VWL II - Spezielle Steuerlehre (nur EMBA-Anwärterinnen/Anwärter)

7.1 Verbrauchsteuerrecht/Zollrecht
7.2 Grundsteuer
7.3 Grunderwerbsteuerrecht
7.4 Umwandlungssteuerrecht

8.1 Internationales Steuerrecht I – Grundlagen, Vermeidung der Doppelbesteuerung ohne DBA
8.2 Internationales Steuerrecht II – Doppelbesteuerungsabkommen
8.3 Internationales Steuerrecht III – Außensteuergesetz und internationale Steuergestaltungsplanung
8.4 Europarechtliche Bezüge des Steuerrechts

Voraussetzungen

Hochschulstudium

  • ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
    • Staatsexamen
    • Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden)
  • Grundkenntnisse im Steuerrecht dringend empfohlen


Berufserfahrung

  • mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung bzw.
  • mindestens zweijährige, einschlägige Berufserfahrung, wenn der Hochschulgrad “Executive Master of Business Administration” (EMBA) angestrebt wird
Creditpoints
60
Studienbeginn
Wintersemester
Standorte
Münster
Hinweise

Abschluss: LL.M.oder EMBA

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Eine Besonderheit des Studiengangs „Mergers & Acquisitions“ ist die Möglichkeit, zwischen zwei akademischen Hochschulgraden zu wählen: Je nach Wahlfachbereich und der Ausrichtung der Masterarbeit können Sie entweder den rechtswissenschaftlichen Titel „Master of Laws“ (LL.M.) oder den wirtschaftswissenschaftlichen Grad „Executive Master of Business Administration“ (EMBA) erwerben. Beide Titel können unabhängig von der Fachrichtung des Erststudiums angestrebt werden.
Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praxisnahe Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses anerkannten Mastergrades weisen Sie Ihre Expertise auf dem Gebiet „Mergers & Acquisitions“ aus.
Mit dem „Executive Master of Business Administration“ (EMBA) signalisieren Sie vor allem eingehende Wirtschaftskenntnisse und Managementwissen. Im Gegensatz zum klassischen MBA, der in der Regel in einem Vollzeitstudium erworben wird, richtet sich der EMBA vor allem an „Executives“, also Führungskräfte, die den Mastergrad berufsbegleitend erwerben möchten.

Quelle: Universität Münster

Studienberatung
JurGrad - Fort- und Weiterbildung an der
Universität Münster
+49 (0)251 62077-0

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Allgemeines zum Studiengang

Wenn Du Steuerrecht studierst, lernst Du alles über die Rechtsbereiche, die mit Steuern zusammenhängen. Das Steuerrecht ist ein Teilgebiet der Rechtswissenschaften. Inzwischen bieten jedoch einige Hochschulen auch eigenständige Studiengänge für Steuerrecht an, häufig unter der Bezeichnung Taxation. Wer Steuerrecht studieren möchte, sollte gut mit Zahlen umgehen können und sich für juristische Fragestellungen und wirtschaftliche Zusammenhänge interessieren.

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Profil zuletzt aktualisiert: 03.2025