Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) oder ein gleichwertiger oder vergleichbarer Studiengang im Bereich Wirtschaftswissenschaften mit einschlägiger Vertiefung in der Informatik bzw. Wirtschaftsinformatik oder eines Studienganges im Bereich Informatik mit einschlägiger Vertiefung in der Betriebswirtschaftslehre.
Bitte beachten Sie auch die Zulassungsordnung, die Informationen für die Eignungsprüfung enthält.
Durch die Eignungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Fähigkeiten und Kenntnisse der Bewerberin oder des Bewerbers erwarten lassen, dass sie oder er das Ziel des Studiengangs auf wissenschaftlicher Grundlage selbständig und verantwortungsbewusst erreichen kann und die dazu erforderlichen Eignungsvoraussetzungen mit- bringt. Bewerber, die mindestens 60 von maximal 100 Punkten erreichen, haben die Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Bewerber mit 45 Punkten oder weniger haben die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt. Bei einem Studienbewerber oder einer Studienbewerberin mit einem Punktewert im Grenzbereich zwischen mehr als 45 und weniger als 60 Punkten erfolgt eine Einladung zu einer Eignungsprüfung, die von einer Prüfungskommission geführt wird.