Hoher Zeitaufwand & Leistungsdruck

Unternehmensjurist (LL.B./Staatsexamen) (Staatsexamen)

  • Studieninhalte
    4.0
  • Dozenten
    4.0
  • Lehrveranstaltungen
    4.0
  • Ausstattung
    3.0
  • Organisation
    3.0
  • Literaturzugang
    4.0
  • Digitales Studieren
    1.0
  • Gesamtbewertung
    3.3
Der Studiengang ist zwar interessant und abwechslungsreich, aber es sollten einem folgende Dinge bewusst sein:

1. Semesterferien und Zeitaufwand

Zunächst einmal hat man keine üblichen Semesterferien, denn:
a) in den Semesterferien nach dem 1. Semester finden direkt Anfang Januar Blockveranstaltungen statt, die auf eine Orientierungsklausur vorbereiten, die Mitte/Ende Januar geschrieben wird. Alle anderen Studiengänge haben von kurz vor Weihnachten bis Mitte Februar Semesterferien.
b) in den Semesterferien nach dem 2. Semester im Sommer macht man idR das 1-monatige Pflichtpraktikum, da man sonst kaum Zeit dazu hat.
c) in den Semesterferien nach dem 3. Semester schreibt man über Weihnachten eine Hausarbeit.
d) in den Semesterferien nach dem 4. Semester im Sommer schreibt man mal eben innerhalb eines Monats seine Bachelorarbeit, für die andere Studiengänge ein ganzes Semester Zeit haben. Außerdem sollte man schon einmal ein Rechtsgebiet für die Wirtschaftsrecht AT Klausur im 5. Semester wiederholen.
e) in den Semesterferien nach dem 5. Semester muss man über Weihnachten weiterlernen, da die wichtige Wirtschaftsrecht AT Klausur Anfang Januar stattfindet.
f) in den Semesterferien nach dem 6. Semester lernt man die ganzen Ferien im Sommer über weiter und besucht ggf. Repetitorien, da im September dann der Zivilrechtsteil des 1. StEx geschrieben wird (zeitgleich beginnt übrigens schon der Aufbaustudiengang, sodass man gar keine Erholung bekommt, wenn man keine Vorlesungen verpassen will).
Auch im Aufbaustudiengang geht es so weiter.

Dazu kommen in den ersten Semestern zusätzliche Soft-Skill Veranstaltungen (Englisch, Rhetorik, Verhandlungsmanagement), die teils am Wochenende stattfinden, und bewertet werden.

Auch während des Semesters ist der Zeitaufwand viel höher als bei anderen Studiengängen. Wenn man gute bis sehr gute Ergebnisse erreichen will, muss man auch am Wochenende viel lernen. Selbst dann kann es passieren, dass man im 4. Semester abwägen muss, ob man lieber in den Jura-Fächern oder in den BWL-Fächern gute Noten bekommen möchte. Es ist nicht unüblich, dass man im letzten Jahr vor dem Examen (5. - 6. Semester inkl. Semesterferien) 6-8 Stunden pro Tag, auch am Wochenende, lernen muss, um durchschnittlich bis überdurchschnittlich abzuschneiden. Und das müssen auch Leute, die sehr intelligent sind.

2. Absicherung durch Bachelor vor dem StEx

Es wird zwar immer als Vorteil genannt, dass man durch den Bachelor-Abschluss ggü. dem normalen Jura-Studium eine Art Absicherung für den Fall hat, dass man sein StEx nicht besteht. Das stimmt aber nicht ganz, denn unsinnigerweise muss man schon für den Bachelor zumindest die zivilrechtlichen Klausuren des 1. Staatsexamens (Durchfallquote 2020 in BW: 25,17%) sowie den Schwerpunktbereich bestehen. Folglich ist man schon bei dem Bachelor dem gleichen Risiko ausgesetzt, ohne Abschluss dazustehen. Meiner Ansicht nach hätte der Studiengang so nicht akkreditiert werden dürfen, denn für keinen Bachelor-Studiengang in DE muss man juristische Staatsexamensprüfungen bestehen. Üblicherweise enden Bachelor-Studiengänge mit dem Schreiben der Bachelor-Arbeit im letzten Semester. Hier schreibt man diese nebenbei nach dem 4. Semester innerhalb eines Monats. Es müsste zumindest die Option geben, für diejenigen, die nur den Bachelor erlangen möchten oder auf die Abschichtung verzichten, den Bachelor-Abschluss mit weniger anspruchsvollen Abschlussprüfungen erlangen zu können. Staatsexamensklausuren gehen weit über das Niveau hinaus, das zum Abschluss anderer Bachelorstudiengänge notwendig ist. Sie dürften daher nicht Voraussetzung zum Abschluss des Bachelors sein. Zwar muss für den Bachelor-Abschluss nur eine von drei StEx-Klausuren bestanden werden, aber dafür muss man diese spätestens beim 2. Versuch bestehen, während man ansonsten mit Freiversuch bei einem reinen StEx-Abschluss eigentlich drei Versuche hat. Damit stellt der Bachelor-Abschluss in dieser Hinsicht sogar noch höhere Anforderungen als das klassische 1. StEx. Wer sich entscheidet, nach dem Bachelor aufzuhören, hat auch weitestgehend umsonst StEx-Klausuren geschrieben, denn die meisten Arbeitgeber schätzen den Bachelor wie jeden normalen Wirtschaftsjura-Bachelor ein, der keine StEx-Klausuren enthält und zahlen entsprechend weniger, als der Abschluss eigentlich wert ist. Und wer Volljurist wird, wird nur wegen des zusätzlichen Bachelors auch nicht mehr verdienen.

3. Leistungsdruck

Studenten sind vor den StEx-Klausuren am Ende einem unvergleichbar hohen Druck ausgesetzt. Das hat folgende Gründe:
a) Von Anfang an bekommt man als Jura-Student mit, dass für Arbeitgeber einzig und allein die StEx-Ergebnisse zählen. Alle vorherigen Prüfungen sind egal und der Schwerpunktbereich (der einen Teil des StEx ausmacht) wird sogar noch herausgerechnet, weil die Ergebnisse dort schlechter vergleichbar sind, da manche Professoren besser bewerten als andere.
b) Wie schon erwähnt, sind die Durchfallquoten höher als bei jeder anderen Prüfungsleistung und die Klausuren mit 5 Stunden länger als in fast jedem anderen Studiengang. Noch dazu sind es drei solcher Klausuren, die innerhalb von 4 Tagen geschrieben werden (im Bachelor zählen nur die besten zwei, für das weitere StEx jedoch alle).
c) Einige Dozenten bauen noch zusätzlich Druck auf. Manche erzählen, dass sie vor ihrem StEx jeden Tag von 8 bis 18 Uhr gelernt hätten und um 20 Uhr dann noch mit Lerngruppe. Man sollte den Studenten eher die Angst vor dem Examen nehmen und nicht aufbauen. Da braucht man sich nicht wundern, warum die meisten zur Examensvorbereitung im 5. und 6. Semester ein privates Repetitorium für insgesamt um die 1.500 € besuchen. Es herrscht nämlich die Ansicht, dass man ohne dieses kein gutes Examen bekommen kann. Außerdem ist Jura der einzige Studiengang, wo zur Prüfungsvorbereitung regelmäßig Probeklausuren geschrieben werden, idealerweise etwa 50 Stück über ein Jahr verteilt.
d) Spätestens in der Examensvorbereitung merkt man, dass man niemals alles auf StEx-Niveau wissen kann und fühlt sich permanent überfordert. Die Repetitorien der Uni und auch private Reps tragen noch zu dieser Überforderung bei, indem sie einen mit sehr viel Detailwissen in kurzer Zeit und unzähligen Übungsfällen, Aufsätzen und Urteilen überhäufen. Man kommt mit vor- und nachbereiten nicht hinterher, selbst wenn man 6-8 Stunden am Tag lernt. Dabei wäre es wichtiger, sich auf Grundlagen zu konzentrieren.
d) Im Gegensatz zu anderen Studiengängen ist der Prüfungsstoff im StEx nicht auf das begrenzt, was in dem vorherigen Semester gelehrt wurde. Es ist nicht einmal auf das begrenzt, was in allen 6 Semestern vermittelt wurde. Es können Dinge geprüft werden, von denen man in Vorlesungen noch nie etwas gehört hat. Es besteht lediglich eine Begrenzung auf bestimmte Rechtsgebiete. Allerdings wird auch in den Vorlesungen und AGs nicht das komplette Wissen dazu vermittelt. Es gibt immer Spezialfälle, die man allenfalls mal zufällig in einem Urteil oder Lehrbuch gelesen hat. Es ist allen bekannt und Professoren sagen es offen, dass die Ergebnisse der letzten Klausuren, die die ganze Karriere entscheiden können, zu einem Teil auch von Glück abhängen. Es kann jeder mit den entsprechenden Grundlagen bestehen. Aber für gute Ergebnisse muss man das Glück haben, sich mit dem geprüften Thema mehr als nur oberflächlich beschäftigt zu haben, was man nicht bei allen Themen machen kann.
f) Das Jura-Studium ist ironischerweise einer der ungerechtesten Studiengänge, die man sich aussuchen kann. Denn nicht nur ist man beim Examensthema auf Glück angewiesen, sondern man muss auch noch auf einen fairen Korrektor hoffen. Bereits im 1. Semester bekommt man von Professoren gesagt, dass es sein kann, dass man bei einem Korrektor für eine Klausurlösung 6 Punkte bekommt und bei einem anderen für dieselbe Klausur 8 Punkte. Das liegt daran, dass Klausurlösungen sehr individuell und damit schwer einheitlich zu bewerten sind. Es kommt also auch auf persönliche Vorlieben des Korrektors an. Das ist auch im StEx so. Für die künftige Karriere macht es aber einen großen Unterschied, ob man 8 Punkte oder 6 Punkte im Examen hat. Natürlich gibt es noch einen Zweitkorrektor. Unsinnigerweise sieht dieser aber die Bewertung des Erstkorrektors, sodass eine größere Abweichung sehr unwahrscheinlich ist. Wer also Pech beim Erstkorrektor hatte, steht in den schriftlichen Klausuren ggf. schlecht da. Man könnte nun daran denken, das Ergebnis über die mündliche StEx-Prüfung im Aufbaustudiengang noch etwas zu verbessern. Aber auch diese Prüfer haben die schriftlichen Ergebnisse der Prüflinge vorliegen und orientieren sich daran. Wer schriftlich nicht gut abschnitt, wird es auch mündlich nicht groß richten können.

Das alles trägt dazu bei, dass vor dem Examen - wie auch bei klassischem Jura - ein unvergleichbar hoher Druck besteht, den man in keinem anderen Studiengang findet, schon gar nicht in einem Bachelor-Studiengang. Vor allem bei ehrgeizigen Studenten schadet dies der Gesundheit und dem Sozialleben. In Bayern läuft inzwischen eine Studie, die die Gesundheit von Jura-Studenten untersucht („JurSTRESS“-Projekt), denn nicht wenige erleiden im Laufe des Studiums vor allem psychische Probleme. Ein Beispiel noch zum Sozialleben: während eines Examensrepetitoriums, das ich besucht habe, hat der Repetitor unter etwa 120 Studenten gefragt, wer in einer Beziehung ist. Das waren gerade einmal 5 Leute.

4. Beurlaubungen wegen Krankheit o.ä.

Das Prüfungsrecht des Justizprüfungsamts (JAPrO) benachteiligt Studenten, die während des Studiums krank werden oder sich aus anderen Gründen beurlauben müssen. Wer in so eine Situation gerät, läuft Gefahr, die Abschichtungsmöglichkeit zu verlieren. Für die Uni reicht hier ein einfaches Attest des eigenen Hausarztes (in anderen Studiengängen sind Beurlaubungen ohne Angabe von Gründen möglich). Für das Justizprüfungsamt muss man jedoch unverzüglich einen Amtsarzt aufsuchen (in Baden-Württemberg; problematisch, wenn man in der Heimat in einem anderes Bundesland erkrankt), der nicht behandelnder Arzt war und keine Krankengeschichte kennt und die Erkrankung von ihm attestieren lassen. Als wäre das nicht schon schwierig genug, vor allem für einen Kranken, geht die JAPrO aber noch einen Schritt weiter.
Wer kurz vor dem Examen erkrankt und das gesamte restliche Semester aufgrund der Erkrankung nicht weiter lernen kann, verliert die Abschichtungsmöglichkeit. Er wird zwar beurlaubt und das Semester zählt für die Abschichtung nicht. Aber da die Prüfungen immer am Anfang eines Semesters stattfinden, müsste er direkt zum nächsten Termin schreiben, um im Rahmen der Abschichtung schreiben zu können. Das macht allerdings niemand, wenn er davor ein halbes Jahr nicht lernen konnte. Die JAPrO sieht scheinbar nicht vor, dass Studenten, die ein Semester lang am Lernen gehindert sind, ein zusätzliches Semester zum Wiederholen bekommen. Und das obwohl man im Studium immer wieder hört, dass Jura ein Marathon ist und kein Sprint.

5. Fazit

Diese Ausführen sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Ich würde sicherlich noch einige Dinge finden, aber werde es dabei belassen. Wer wirklich gerne Jura studieren will, sollte den klassischen Studiengang wählen. Allgemein würde ich aber von Jura abraten. Das Jura-Studium ist reformbedürftig, aber die Politik reagiert nicht. Der Stoff wächst von Jahr zu Jahr an und so auch der Druck auf die Studenten. Ich würde erst recht davon abraten, wenn man es nur deshalb macht, um viel Geld zu verdienen. Denn das viele Geld bekommen nur die Wenigen mit überdurchschnittlichem StEx und das auch nur in Jobs mit vielen Überstunden und hohem Leistungsdruck. Das Geld nützt nichts, wenn einem die Zeit und Gesundheit fehlt, es zu nutzen. Und für ein geringeres Gehalt, ist der Aufwand zu groß. Es gibt genügend Studiengänge mit besserem Aufwand/Nutzen-Verhältnis.

Aktuelle Bewertungen zum Studiengang

4.3
Nele , 15.04.2024 - Unternehmensjurist (LL.B./Staatsexamen) (Staatsexamen)
4.0
Sophie , 15.04.2024 - Unternehmensjurist (LL.B./Staatsexamen) (Staatsexamen)
3.7
Leonie , 09.04.2024 - Unternehmensjurist (LL.B./Staatsexamen) (Staatsexamen)
4.9
Deuni , 05.04.2024 - Unternehmensjurist (LL.B./Staatsexamen) (Staatsexamen)
4.6
Bastian , 05.04.2024 - Unternehmensjurist (LL.B./Staatsexamen) (Staatsexamen)
4.1
Chris , 04.04.2024 - Unternehmensjurist (LL.B./Staatsexamen) (Staatsexamen)
2.9
Helen , 30.03.2024 - Unternehmensjurist (LL.B./Staatsexamen) (Staatsexamen)
4.0
Markus , 14.03.2024 - Unternehmensjurist (LL.B./Staatsexamen) (Staatsexamen)
4.6
Lexi , 06.03.2024 - Unternehmensjurist (LL.B./Staatsexamen) (Staatsexamen)
4.6
Anonym , 04.03.2024 - Unternehmensjurist (LL.B./Staatsexamen) (Staatsexamen)

Über Sebastian

  • Alter: 24-26
  • Geschlecht: Männlich
  • Abschluss: Ja
  • Studienbeginn: 2015
  • Studienform: Vollzeitstudium
  • Standort: Standort Mannheim
  • Weiterempfehlung: Nein
  • Geschrieben am: 07.12.2021
  • Veröffentlicht am: 07.12.2021