Verhandeln und Gestalten von Verträgen (LL.M.)
Studiengangdetails
Das Studium "Verhandeln und Gestalten von Verträgen" an der staatlichen "Frankfurt UAS" hat eine Regelstudienzeit von 3 Semestern und endet mit dem Abschluss "Master of Laws". Der Standort des Studiums ist Frankfurt am Main. Das Studium wird als Vollzeitstudium angeboten. Insgesamt wurde das Studium bisher 4 Mal bewertet. Dabei hat es im Durchschnitt 3.2 Sterne erhalten und liegt somit unter dem Bewertungsdurchschnitt der Hochschule (3.5 Sterne, 1008 Bewertungen im Rating). Besonders gut wurden die Kategorien Studieninhalte, Dozenten und Lehrveranstaltungen bewertet.
Vollzeitstudium
Eigentlich sehr zufrieden
Viele Studieninhalte und auch die Lehrbeauftragten sind super!
Leider lässt die Ausstattung der Hochschule sehr zu wünschen übrig. Ferner war es nicht möglich auch mal Einzeltermine online stattfinden zu lassen. Grade für bestimmte Sondersituationen wäre dies wünschenswert gewesen.
Top Master
Gute Professoren und gute Stimmung auf dem Campus. Die Lehre ist top und der workload pro Prüfung ist in Ordnung. Sehr gut ist, dass Donnerstag bis Samstag Vorlesungen sind und man daher Montag bis Mittwoch wöchentlich zb als Werkstudent arbeiten kann.
Nicht zu empfehlen
Ich habe den Master vorzeitig beendet weil ich ihn wirklich nicht gut fand. Die Fächer wären an sich ganz interessant aber leider sind die meisten Professoren nicht wirklich kompetent oder können die Inhalte gut übermitteln. Die Organisation ist ein reines Chaos und manche Dozenten vergessen auch mal dass sie Vorlesungen haben oder es wird ständig verschoben. Ich kann den Studiengang wirklich nicht empfehlen.
Bibliothek
Die Bibliothek muss unbedingt etwas tun. Leider zu wenig Auswahl, teilweise veraltete Literatur (insbesondere im Hinblick auf die Rechtswissenschaft, da hier stetig die Gesetze sich ändern). Die Dozenten machen einen super Job, sie sind motiviert. Organisation ist manchmal das reinste Chaos.
Weiterempfehlungsrate
- 75% empfehlen den Studiengang weiter
- 25% empfehlen den Studiengang nicht weiter