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Lars fragt am 16.04.2024

In den Voraussetzungen von dem Studium habe ich gelesen das es zwar keinen Numerus Clausus gibt aber man stattdessen eine Mappe mit Arbeitsproben von sich selbst aus dem filmischen Bereich mit der Bewerbung einreicht. Was ist genau mit dieser Mappe mit Arbeitsproben gemeint?

Je nach Gewerk (Regie, Kamera, Drehbuch etc.) gibt es während der Bewerbungsphase einige Aufgabenstellungen, die man erarbeiten und dann abgeben muss. Bei Kamera und Szenenbild braucht man 3 Monate Vorerfahrung im Filmbereich, bei den restlichen Gewerken reicht die Erarbeitung der Bewerbungsaufgaben.
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vor 29 Tagen
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