Der erste Schritt ins Studium: die Immatrikulation

Bettina Weiss

Die Aufnahme an einer Hochschule erfolgt über die Immatrikulation, auch Einschreibung genannt. Immatrikulieren kannst Du Dich nur, wenn Dich die Hochschule zuvor zugelassen hat. Den Antrag auf Immatrikulation gibst Du meist persönlich im Studierendensekretariat Deiner Hochschule ab.

Wo immatrikuliere ich mich und welche Fristen gelten?

Die Immatrikulation erfolgt vor Beginn des Studiums direkt an der Hochschule. Inländische Interessenten schreiben sich im Studierendensekretariat für das Studium ein, ausländische Studienanwärter wenden sich an das Akademische Auslandsamt. Die Immatrikulation muss an den meisten Hochschulen persönlich erfolgen und kann nicht per Post vorgenommen werden. An einigen Universitäten kann eine bevollmächtigte Person die Immatrikulation durchführen, wenn sie eine Vollmacht und Kopien der Personalausweise vorlegt. Teilweise ist auch eine Immatrikulation per Post möglich.

Für die Immatrikulation musst Du bestimmte Fristen beachten. Eine einheitliche Immatrikulationsfrist gibt es allerdings nicht. Deshalb solltest Du Dich frühzeitig bei der jeweiligen Hochschule erkundigen, bis wann Du Dich immatrikulieren musst. Meist endet die Frist für die Immatrikulation im Wintersemester Mitte September und im Sommersemester Mitte März.

Welche Unterlagen muss ich für die Immatrikulation mitbringen?

Für die erfolgreiche Immatrikulation musst Du unterschiedliche Unterlagen einreichen. Die Studentensekretariate und Akademischen Auslandsämter geben Auskunft darüber, welche Dokumente für das jeweilige Studium erforderlich sind. Sofern Du Kopien einreichen musst, solltest Du diese beglaubigen lassen. In der Regel sind diese Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis, Reisepass oder entsprechender Identitätsnachweis
  • Hochschulzugangsberechtigung: Zeugnis der Hochschulreife
  • Bescheinigung der Krankenversicherung
  • Bei der Immatrikulation für zulassungsbeschränkte Fächer: der Zulassungsbescheid
  • Bei ausländischen Studenten: Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (zum Beispiel TestDaF)
  • Bei Wechsel der Hochschule: Nachweis der Exmatrikulation von der zuletzt besuchten Hochschule
  • Bei Studiengängen mit Eignungsfeststellung (z.B. Sport, Kunst, Musik, Architektur, Design): Nachweis über den bestandenen Eignungstest
  • Ein oder mehrere Passbilder (zum Beispiel für den Studierendenausweis)

Wie immatrikuliere ich mich? Voraussetzungen und Ablauf der Immatrikulation

Der Ablauf der Immatrikulation unterscheidet sich, je nachdem, ob der Studiengang zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist. Bei zulassungsfreien Studiengängen musst Du Dich nicht bei der Hochschule bewerben. Du kannst Dich innerhalb der jeweiligen Frist direkt an der Universität immatrikulieren. Es ist aber erforderlich, einen Antrag auf Immatrikulation auszufüllen und vorzulegen.

Bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang kannst Du Dich erst einschreiben, wenn Dich die Hochschule zuvor zum jeweiligen Studiengang zugelassen hat. Das Zulassungsverfahren läuft entweder über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) oder direkt über die jeweilige Hochschule. Hast Du Deinen Zulassungsbescheid bekommen, kannst Du Dich immatrikulieren. Bei den Fristen für die Einschreibung nehmen die Hochschulen auf die Dauer des Zulassungsverfahrens Rücksicht.

Immatrikulation ausländischer Studierender

Ausländische Studierende benötigen immer einen Zulassungsbescheid, um in Deutschland studieren zu können. Dies gilt auch für ausländische Doktoranden. Das Akademische Auslandsamt der jeweiligen Hochschule informiert darüber, welche Angaben und Unterlagen Du zur Immatrikulation benötigst. Die erforderlichen Unterlagen sind häufig:

  • Zulassungsbescheid
  • Reisepass
  • Originalzeugnis der Hochschulreife
  • Quittung über den bezahlten Sozialbeitrag
  • Bescheinigung über eine abgeschlossene Krankenversicherung
  • Nachweis über das Bestehen eines Sprachtests

Nach der Immatrikulation: Endlich Student

Nach der Immatrikulation erhältst Du den Studierendenstatus. Das bedeutet, mit Beginn Semesters bist Du offiziell Student oder Studentin. Du bekommst einen Studentenausweis und eine Matrikelnummer. Diese ist einmalig und dient der Identifizierung während des Studiums.

Kann ich mich für einen Studiengang bewerben, wenn ich schon immatrikuliert bin?

Es kann vorkommen, dass Du bereits immatrikuliert bist und Dich dennoch für einen anderen Studiengang bewerben möchtest, zum Beispiel weil Dir das aktuelle Studium nicht zusagt. Eine Bewerbung für einen anderen Studiengang ist grundsätzlich möglich, auch wenn Du bereits immatrikuliert bist. Bevor Du Dich jedoch an der neuen Uni immatrikulieren kannst, musst Du Dich in aller Regel zunächst an der vorherigen Hochschule exmatrikulieren. Das bedeutet, Du meldest Dich wieder von der Uni ab. Zur neuen Immatrikulation solltest Du neben den oben genannten Unterlagen auch den Exmatrikulationsbescheid der vorherigen Universität mitbringen.

Eine weitere Möglichkeit ist die doppelte Immatrikulation. In Ausnahmefällen kannst Du auch an 2 verschiedenen Universitäten gleichzeitig eingeschrieben sein und 2 Studiengänge studieren. Dazu benötigst Du aber die Genehmigung beider Hochschulen.

Studieren ohne Immatrikulation: Nebenhörer und Gasthörer

Du bist bereits an einer Hochschule eingeschrieben, möchtest jedoch eine Veranstaltung an einer anderen Universität besuchen? Dann besteht die Möglichkeit, Dich als Nebenhörer anzumelden. Bist Du kein Student, kannst Du zudem als Gasthörer an einer Veranstaltung teilnehmen.

Wie bewerbe ich mich als Nebenhörer?

Als Nebenhörer musst Du Dich nicht immatrikulieren, sondern lediglich bewerben. Häufig gibt es auf der Homepage der jeweiligen Universität ein Bewerbungsformular, das Du ausfüllst und mitbringst. Auch den Immatrikulationsnachweis der Hochschule, an der Du eingeschrieben bist, solltest Du mitbringen. Ebenfalls nötig ist häufig eine Bestätigung, dass in der gewünschten Lehrveranstaltung noch Plätze zur Verfügung stehen. Diese Bestätigung bekommst Du meist vom Dozenten oder dem Fachbereichsleiter. Damit stellt die Gasthochschule sicher, dass das Studium der ordentlich eingeschriebenen Studenten nicht beeinträchtigt wird.

Die für die gewählte Veranstaltung zuständige Fakultät entscheidet darüber, ob sie Dich als Nebenhörer zulässt. Nebenhörer sind auch berechtigt, in den Lehrveranstaltungen, in denen sie zugelassen sind, Prüfungsleistungen zu erbringen. Für die Zulassung als Nebenhörer erheben die Hochschulen keine Gebühren. Die Anmeldung erfolgt meist im Studiensekretariat.

Wie bewerbe ich mich als Gasthörer?

Wer kein Student ist und trotzdem eine Vorlesung besuchen möchte, kann sich als Gasthörer registrieren lassen. Gasthörer können gegen eine kleine Gebühr bestimmte Veranstaltungen über einen gewissen Zeitraum besuchen. Hierbei findet ebenfalls keine Immatrikulation statt. Du wirst nicht Mitglied der Hochschule, sondern giltst als zeitlich begrenzter Besucher der jeweiligen Vorlesung. Über die Zulassung der Gasthörer entscheidet die für die gewählte Veranstaltung zuständige Fakultät. Ebenso wie beim Nebenhörer darf das Studium der ordentlich Studierenden dadurch nicht beeinträchtigt werden. Gasthörer erhalten eine Teilnahmebescheinigung über die besuchte Veranstaltung.

Das könnte Dich auch interessieren