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Studium nur für Wirtschaftsjuristen
Studieninhalte nicht auf Master-Level
Vorab muss ich darauf hinweisen, dass ich das Studium nach einem Semester abgebrochen habe, ich kann also nicht sagen, wie das Studium im zweiten und dritten Semester ist.. Ich denke aber, dass meine Erfahrungen aus dem ersten Semester pars pro toto stehen.
Ich war insbesondere mit den Studieninhalten sehr unzufrieden. Die Inhalte sind keinesfalls als anspruchsvoll zu bezeichnen, ich würde sogar von weitgehend belanglosen Inhalten sprechen, die ich vielleicht in einer Ausbildung, aber keinesfalls in einem Bachelor- oder sogar Master-Studium erwartet hätte. Insofern wurden meine Erwartungen enttäuscht. Ein paar Beispiele konkret zu den Inhalten: Es wird erklärt, wie Textsammlungen aus dem Beck-Verlag, wie der Habersack, richtig einzusortieren sind. Oder dass bei einem Anruf eines Mandanten auf keinen selbst etwas Rechtliches gesagt werden darf, weil der Anwalt sonst böse werden könnte. Dies erschienen mir Ausführungen, die eher in einer ReFa- oder ReNo-Ausbildung gefragt sein könnten. Bei einem Fach wie Rechtsdurchsetzung und Streitbeilegung erwartet man Lehrinhalte, wie ZPO oder EuGVVO. Bei dem Modul handelt es sich aber um ein sogenanntes „voraussetzungsfreies Modul“. Das bedeutet, dass für die Teilnahme keine inhaltlichen Voraussetzungen zu erfüllen sind. Dementsprechend nahmen Personen teil, die nicht wussten, was die ZPO ist. Vom BGB hatten die meisten immerhin schon was gehört. Es hat mich deshalb gewundert, solche Inhalte in einem Master-Studium zu erleben. Ich würde das Studium darum nicht als praxisnah bezeichnen. Nach Studienbeginn, und damit leider zu spät, habe erfahren, dass sich die inhaltliche Ausgestaltung dieses Studiengangs inzwischen bei Kanzleien und Unternehmen rumgesprochen hat.
Immerhin sind die Dozent_innen wirklich nett, wirken trotzdem verzweifelt, weil viele Studierende die rechtlichen Inhalte nicht können und trotzdem für das Studium zugelassen werden. Es wird sich daher auf Grundlagen zurückgezogen, wie das Zustandekommen eines Kaufvertrags durch zwei Willenserklärungen. Als Literatur wurde zum Beispiel Fahl, Jura für Nichtjuristen, 1. Auflage 2010 oder Lindner, Jura für Kids - Eine etwas andere Einführung in das Recht, 3. Auflage 2019 empfohlen. Hier sollte der Studiengang die Inhalte dringend ändern und richtige juristische Inhalte anbieten.
Ausstattung und Organisation sind ganz in Ordnung. Es erinnert aber doch vieles an die Schule. Ob es als digitales Studieren zu bezeichnen ist, wenn Kopien als pdf zur Verfügung stehen, würde ich bezweifeln.
Insgesamt würde ich mich wegen der aus meiner Sicht, die ich hier geschildert habe, belanglosen Inhalte und der schlechten Praxisreputation des Studiengangs nicht wieder für den Studiengang einschreiben. Leider habe ich das vorher nicht gewusst. Ich hoffe, mein Erfahrungsbericht, hilft anderen Personen, die sich überlegen, dieses Studium zu wählen.
Ich war insbesondere mit den Studieninhalten sehr unzufrieden. Die Inhalte sind keinesfalls als anspruchsvoll zu bezeichnen, ich würde sogar von weitgehend belanglosen Inhalten sprechen, die ich vielleicht in einer Ausbildung, aber keinesfalls in einem Bachelor- oder sogar Master-Studium erwartet hätte. Insofern wurden meine Erwartungen enttäuscht. Ein paar Beispiele konkret zu den Inhalten: Es wird erklärt, wie Textsammlungen aus dem Beck-Verlag, wie der Habersack, richtig einzusortieren sind. Oder dass bei einem Anruf eines Mandanten auf keinen selbst etwas Rechtliches gesagt werden darf, weil der Anwalt sonst böse werden könnte. Dies erschienen mir Ausführungen, die eher in einer ReFa- oder ReNo-Ausbildung gefragt sein könnten. Bei einem Fach wie Rechtsdurchsetzung und Streitbeilegung erwartet man Lehrinhalte, wie ZPO oder EuGVVO. Bei dem Modul handelt es sich aber um ein sogenanntes „voraussetzungsfreies Modul“. Das bedeutet, dass für die Teilnahme keine inhaltlichen Voraussetzungen zu erfüllen sind. Dementsprechend nahmen Personen teil, die nicht wussten, was die ZPO ist. Vom BGB hatten die meisten immerhin schon was gehört. Es hat mich deshalb gewundert, solche Inhalte in einem Master-Studium zu erleben. Ich würde das Studium darum nicht als praxisnah bezeichnen. Nach Studienbeginn, und damit leider zu spät, habe erfahren, dass sich die inhaltliche Ausgestaltung dieses Studiengangs inzwischen bei Kanzleien und Unternehmen rumgesprochen hat.
Immerhin sind die Dozent_innen wirklich nett, wirken trotzdem verzweifelt, weil viele Studierende die rechtlichen Inhalte nicht können und trotzdem für das Studium zugelassen werden. Es wird sich daher auf Grundlagen zurückgezogen, wie das Zustandekommen eines Kaufvertrags durch zwei Willenserklärungen. Als Literatur wurde zum Beispiel Fahl, Jura für Nichtjuristen, 1. Auflage 2010 oder Lindner, Jura für Kids - Eine etwas andere Einführung in das Recht, 3. Auflage 2019 empfohlen. Hier sollte der Studiengang die Inhalte dringend ändern und richtige juristische Inhalte anbieten.
Ausstattung und Organisation sind ganz in Ordnung. Es erinnert aber doch vieles an die Schule. Ob es als digitales Studieren zu bezeichnen ist, wenn Kopien als pdf zur Verfügung stehen, würde ich bezweifeln.
Insgesamt würde ich mich wegen der aus meiner Sicht, die ich hier geschildert habe, belanglosen Inhalte und der schlechten Praxisreputation des Studiengangs nicht wieder für den Studiengang einschreiben. Leider habe ich das vorher nicht gewusst. Ich hoffe, mein Erfahrungsbericht, hilft anderen Personen, die sich überlegen, dieses Studium zu wählen.
F. hat 5 Fragen aus unserer Umfrage beantwortet
Verglichen wird die Aussage des Rezensenten mit den Angaben der Kommilitonen des Studiengangs.
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Auf dem Campus fühle ich mich nicht wohl.
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Meiner Meinung nach ist der Ruf unserer Hochschule nicht gut.
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Ich bin der Ansicht, das Studium ist zu leicht. Der Anspruch könnte höher sein.
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Wenn ich eine Zeitmaschine hätte, würde ich diesen Studiengang nicht nochmal wählen.
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Ich fühle mich durch mein Studium nicht gut auf das Berufsleben vorbereitet.