Kein Auffangmaster, sondern LL.M. für Examensjuristen
Der Studiengang hat mich vor allem deshalb überzeugt, weil er inhaltlich deutlich näher an einer universitären, examensjuristisch geprägten Rechtsausbildung liegt, als man es bei einem Master an einer Hochschule vielleicht zunächst erwarten würde. Die Veranstaltungen bleiben nicht bei einem eher anwendungsorientierten Fachhochschulniveau stehen, sondern setzen ein solides dogmatisches Verständnis des Zivilrechts, der juristischen Methodik und der klassischen Fallbearbeitung voraus. Gerade das macht diesen LL.M.-Studiengang gegenüber anderen Angeboten stark: Er nimmt internationale und wirtschaftsrechtliche Bezüge ernst, ohne die juristische Tiefe und die Anforderungen des Staatsexamens aufzugeben.
Besonders sinnvoll ist dieser LL.M. für alle, die das erste Staatsexamen bereits hinter sich haben, die Zeit bis zum Referendariat sinnvoll nutzen wollen und später eine Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt in einer international ausgerichteten Kanzlei anstreben. Genau für dieses Profil ist der Studiengang hervorragend: Man vertieft BGB-AT, Schuldrecht, Sachenrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Staatsorganisationsrecht, Grundrechte und Europarecht nicht abstrakt, sondern mit einem klaren Blick auf internationale Sachverhalte und die anwaltliche Praxis.
Gerade für den Weg in eine internationale Kanzlei ist das sehr wertvoll. Man lernt, klassische deutsche Rechtsdogmatik mit grenzüberschreitenden Fragestellungen, wirtschaftlichem Verständnis und praktischer Mandatsnähe zu verbinden. Der Studiengang wirkt damit weniger wie ein zweiter Abschluss nebenbei, sondern eher als Profilverstärker für Personen, die ohnehin den klassischen juristischen Berufsweg gehen: erstes Examen, Referendariat, zweites Examen, anwaltliche Tätigkeit. Dort lässt sich der Master gut integrieren. Wichtig ist aber: Der LL.M. ersetzt diesen Weg nicht. Wer etwa mit einem Bachelorabschluss hofft, durch diesen Master in eine ähnliche Rolle wie richtige Juristen hineinzuwachsen, sollte sehr nüchtern sein. Für juristische Tätigkeiten bieten nur die Staatsexamina den entscheidenden Zugang. Der Studiengang macht vor allem dann Sinn, wenn er auf dieser Grundlage aufbaut. Ohne diese Vorprägung kann man sicherlich einzelne Inhalte interessant finden, aber der eigentliche berufliche Mehrwert entfaltet sich nur in der Kombination mit einer universitären Ausbildung in einem rechtswissenschaftlichen Studiengang.
Ich empfand den Anspruch deshalb auch positiv selektiv. Viele Inhalte erbringen ihren Nutzen erst, wenn man zivilrechtliche Methodik, Gutachtenstil, examensrelevante Grundlagen und die Systematik des deutschen Zivilrechts bereits auf Universitätsniveau beherrscht, ein Fachhochschulbachelor, etwa im Wirtschaftsrecht, reicht dagegen nicht. Für Personen, die aber die richtigen Voraussetzungen mitbringen, ist der Studiengang sehr stark, weil er genau dort weiterdenkt, wo die klassische Ausbildung an der Universität oft zu wenig international, wirtschaftsnah und kanzleipraktisch ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Studiengang kein Auffangmaster und auch kein Wirtschaftsrechtsmaster ist. Er bietet eine sehr gute Entwicklungsmöglichkeit für Examensjuristen mit Interesse am internationalen Unternehmensrecht. Wer später in einer international arbeitenden Kanzlei Unternehmen beraten, Verträge gestalten, Transaktionen begleiten oder wirtschaftsrechtliche Konflikte bearbeiten möchte, bekommt hier eine wirklich passende Ergänzung. Meine klare Empfehlung gilt deshalb für Studierende nach dem ersten Staatsexamen, die sich für den Weg in eine internationale Kanzlei profilieren möchten.
Kleine Ergänzung: Die Ausstattung der Räume sowie der Literaturzugang sind verbesserungsfähig (Beck-Online und juris gibt es zwar, aber z.B. Beck-eLibrary und Nomos sind nicht verfügbar; ausreichend Steckdosen für das eigene MacBook sind nur in wenigen Räumen verfügbar), hier sollte die Hochschule noch nachbessern.
Besonders sinnvoll ist dieser LL.M. für alle, die das erste Staatsexamen bereits hinter sich haben, die Zeit bis zum Referendariat sinnvoll nutzen wollen und später eine Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt in einer international ausgerichteten Kanzlei anstreben. Genau für dieses Profil ist der Studiengang hervorragend: Man vertieft BGB-AT, Schuldrecht, Sachenrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Staatsorganisationsrecht, Grundrechte und Europarecht nicht abstrakt, sondern mit einem klaren Blick auf internationale Sachverhalte und die anwaltliche Praxis.
Gerade für den Weg in eine internationale Kanzlei ist das sehr wertvoll. Man lernt, klassische deutsche Rechtsdogmatik mit grenzüberschreitenden Fragestellungen, wirtschaftlichem Verständnis und praktischer Mandatsnähe zu verbinden. Der Studiengang wirkt damit weniger wie ein zweiter Abschluss nebenbei, sondern eher als Profilverstärker für Personen, die ohnehin den klassischen juristischen Berufsweg gehen: erstes Examen, Referendariat, zweites Examen, anwaltliche Tätigkeit. Dort lässt sich der Master gut integrieren. Wichtig ist aber: Der LL.M. ersetzt diesen Weg nicht. Wer etwa mit einem Bachelorabschluss hofft, durch diesen Master in eine ähnliche Rolle wie richtige Juristen hineinzuwachsen, sollte sehr nüchtern sein. Für juristische Tätigkeiten bieten nur die Staatsexamina den entscheidenden Zugang. Der Studiengang macht vor allem dann Sinn, wenn er auf dieser Grundlage aufbaut. Ohne diese Vorprägung kann man sicherlich einzelne Inhalte interessant finden, aber der eigentliche berufliche Mehrwert entfaltet sich nur in der Kombination mit einer universitären Ausbildung in einem rechtswissenschaftlichen Studiengang.
Ich empfand den Anspruch deshalb auch positiv selektiv. Viele Inhalte erbringen ihren Nutzen erst, wenn man zivilrechtliche Methodik, Gutachtenstil, examensrelevante Grundlagen und die Systematik des deutschen Zivilrechts bereits auf Universitätsniveau beherrscht, ein Fachhochschulbachelor, etwa im Wirtschaftsrecht, reicht dagegen nicht. Für Personen, die aber die richtigen Voraussetzungen mitbringen, ist der Studiengang sehr stark, weil er genau dort weiterdenkt, wo die klassische Ausbildung an der Universität oft zu wenig international, wirtschaftsnah und kanzleipraktisch ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Studiengang kein Auffangmaster und auch kein Wirtschaftsrechtsmaster ist. Er bietet eine sehr gute Entwicklungsmöglichkeit für Examensjuristen mit Interesse am internationalen Unternehmensrecht. Wer später in einer international arbeitenden Kanzlei Unternehmen beraten, Verträge gestalten, Transaktionen begleiten oder wirtschaftsrechtliche Konflikte bearbeiten möchte, bekommt hier eine wirklich passende Ergänzung. Meine klare Empfehlung gilt deshalb für Studierende nach dem ersten Staatsexamen, die sich für den Weg in eine internationale Kanzlei profilieren möchten.
Kleine Ergänzung: Die Ausstattung der Räume sowie der Literaturzugang sind verbesserungsfähig (Beck-Online und juris gibt es zwar, aber z.B. Beck-eLibrary und Nomos sind nicht verfügbar; ausreichend Steckdosen für das eigene MacBook sind nur in wenigen Räumen verfügbar), hier sollte die Hochschule noch nachbessern.
- Examensrelevanter Stoff als Voraussetzung und Weiterentwicklung.
- Literaturzugang zu Nomos- und Beck-eLibrary fehlt.
Nina hat 7 Fragen aus unserer Umfrage beantwortet
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Mit den Öffnungszeiten des Sekretariats bin ich sehr zufrieden.
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Der Anspruch an die Studierenden ist für mich genau richtig.
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Viele meiner Dozenten kommen aus der Praxis.
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Mit der Struktur und Planung des Studienverlaufs bin ich sehr zufrieden.
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Ich finde, die Regelstudienzeit ist genau richtig bemessen.
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Meine Dozenten kann ich sehr gut erreichen.
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Meistens fange ich mindestens 3-4 Wochen vorher mit dem Lernen für Klausuren an.