Larissa fragt am 12.02.2023
Ist das Pflegepraktikum auch dann Pflicht, wenn man bereits Qualifikationen in diesem Bereich hat ? Z.b. durch die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder kann man diesen Teil dann überspringen?
Wenn Du im pflegerischen Bereich Arbeitszeit nachweisen kannst, entscheidet das für Dich zuständige Landesprüfungsamt (LPA), ob Art und Umfang zur Anerkennung als Pflegepraktikum ausreichend sind. Somit kann man Deine Frage nicht pauschal beantworten, weil dies in jedem Fall bei Antragstellung geprüft werden muss (Tätigkeitsnachweise, Arbeitsstunden in Summe, Art der Tätigkeiten).
Bist Du n...
Wenn Du im pflegerischen Bereich Arbeitszeit nachweisen kannst, entscheidet das für Dich zuständige Landesprüfungsamt (LPA), ob Art und Umfang zur Anerkennung als Pflegepraktikum ausreichend sind. Somit kann man Deine Frage nicht pauschal beantworten, weil dies in jedem Fall bei Antragstellung geprüft werden muss (Tätigkeitsnachweise, Arbeitsstunden in Summe, Art der Tätigkeiten).Bist Du n...
Bist Du noch nicht an einer deutschen Uni für Medizin immatrikuliert, ist das LPA des Bundeslandes in welchem Du geboren wurdest für Dich zuständig. Falls Du im Ausland geboren wurdest, ist das LPA NRW für Dich zuständig.
Ich habe beispielsweise vor Beginn meines Studiums ein Jahr die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger begonnen und mir wurde die Arbeitszeit aus Praxiseinsätzen als Pflegepraktikum anerkannt.
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am 13.02.2023
Ich persönlich konnte das pflegepraktikum komplett skippen, weil ich selbst ausgebildete Gesundheits- & Krankenpflegerin bin. Bei nicht abgeschlossener Ausbildung hängt es stark von der Uni ab, ob und wie viel dir angerechnet wird.
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am 13.02.2023
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