Meine Erfahrung

Architektur (B.A.)

  • Studieninhalte
    2.0
  • Dozenten
    3.0
  • Lehrveranstaltungen
    3.0
  • Ausstattung
    1.0
  • Organisation
    1.0
  • Literaturzugang
    1.0
  • Digitales Studieren
    3.0
  • Gesamtbewertung
    2.0
Als ich mich 2020 bei der IU beworben habe, wurde damit geworben, dass ich mit meinem Bachelor und einem anschließenden Fernstudium an der IU eine anerkannte Architektin (kammerfähig) werden kann. Dies hat die IU getan obwohl ihnen zu dem zeitpunkt schon bewusst war das der Studiengang nicht kammerfähig ist!
Letztes Jahr wurden wir darüber informiert, dass unser Bachelor von der Kammer noch nicht anerkannt wird und dass die IU und die Kammer derzeit an einer Lösung zusammen arbeiten. Die IU sagt uns das sie das optimistisch sehen. Doch wenn man sich eigenständig an die Kammer wendet empfiehlt sie uns DRINGEND DAS STUDIUM ABZUBRECHEN und an eine andere Uni zu gehen.
Man kann mit dem Bachelor an der IU nicht in die Kammer kommen, egal welchen Master (+2 Jahre Berufserfahrung) man macht. Heißt: Man kann sich nie selbstständig machen und hat nur geringe Aufstiegschancen.
Ich komme jetzt in das 6. Semester und habe 2,5 Jahre meines Lebens verschwendet weil die IU BEWUSST mit falschen Aussagen geworben hat! Aber Hauptsache sie bekommen ihre 700 Euro im Monat von uns :)

Tut euch den Gefallen und sucht euch eine andere Uni! Auch die Bundes Architekten Kammer empfiehlt das Studium an der IU nicht:

Und @IU: Ja ich weiß das die Erlangung der Berufsbezeichnung "Architekt" keine Entscheidung der IU ist, sondern die Entscheidung der jeweiligen Architektenkammer. Aber wenn ihr damit werbt bzw geworben habt das man mit dem Bachelor an der IU kammerfähig ist, dann ist es EURE AUFGABE den Studiengang auch so zu gestalten!
  • wirchlich nichts
  • schlechte Organisation, teilweise sehr schlechte bis garkeine Vorlesungen,

Kommentar der Hochschule

Hallo,

vielen Dank für Dein Feedback. Es tut uns leid, wenn es zu Unstimmigkeiten gekommen ist.

Damit man die Berufsbezeichnung in Deutschland tragen kann, bedarf es einer Eintragung in die Liste einer Architektenkammer. Es ist korrekt, dass unsere Architekturstudiengänge aktuell keine Kammerfähigkeit bei den Bundesländern erlangen.
Prinzipiell ist es so, dass Studierende eine Kammerzulassung frühestens nach Abschluss eines vier- bzw. fünfjährigen Architekturstudiums, das heißt mit dem Absolvieren von 240 bzw. 300 ECTS, beantragen können.

Eine weitere Voraussetzung betrifft die Berufserfahrung, die mind. zwei Jahre betragen muss. Einige Länderkammern fordern darüber hinaus weitere Zusatzqualifikationen. Die zuständige Architektenkammer entscheidet, ob man in die relevante Architektenliste eingetragen wird.

Der B.A. Architektur (180 ECTS) und M.A. Architektur (120 ECTS) an der IU ebnen einen wichtigen Schritt in die Richtung einer architektonischen Berufstätigkeit. Sie sind berufsbefähigend, jedoch nicht berufsqualifizierend. Das heißt, der Abschluss qualifiziert momentan nicht zum Tragen des geschützten Berufstitels Architekt.

Du kannst Dich bei Fragen gerne an architektur-dualesstudium@iu.org.

Beste Grüße
Maria
IU internationale Hochschule
10.03.2023

Aktuelle Bewertungen zum Studiengang

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Über Anonym

  • Alter: 24-26
  • Geschlecht: Weiblich
  • Abschluss: Ich studiere noch
  • Aktuelles Fachsemester: 5
  • Studienbeginn: 2020
  • Studienform: Duales Studium
  • Standort: Standort Hamburg
  • Weiterempfehlung: Nein
  • Geschrieben am: 09.03.2023
  • Veröffentlicht am: 09.03.2023