Die Exmatrikulation: Das Ende des Studiums

Bettina Weiss

Das Studium endet immer mit der Exmatrikulation. Damit erlischt der Studentenstatus und das Studium an der entsprechenden Hochschule ist offiziell beendet. Verschiedene Gründe können zur Exmatrikulation führen.

Zu Beginn eines Studiums schreibst Du Dich an einer Hochschule ein – Du „immatrikulierst“ Dich und nimmst damit Dein Studium auf. Die „Exmatrikulation“ steht am Ende des Studiums und bedeutet den Verlust beziehungsweise die Aufgabe des Studierendenstatus.

Exmatrikulation von Amts wegen

Eine Exmatrikulation von Amts wegen ist die Exmatrikulation von Seiten der Hochschule. Damit erklärt die Hochschule Dein Studium für beendet. Dies ist der Fall, wenn Du Deine letzte Prüfung bestanden und damit Dein Studium erfolgreich abgeschlossen hast. Es gibt noch weitere Gründe, die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. Aus diesen Gründen kann Dich die Hochschule zwangsexmatrikulieren:

  • Du meldest Dich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächsten Semester zurück.
  • Deine Beiträge oder Gebühren sind nicht bezahlt.
  • Du hast Prüfungsfristen nicht eingehalten.
  • Du hast an einer verpflichtenden Prüfungs- oder Studienberatung nicht teilgenommen.
  • Falsche Angaben bei Deiner Bewerbung.
  • Du hast keine Versicherungsbescheinigung Deiner Krankenkasse eingereicht.
  • Du hast Prüfungsleistungen, die für Dein Studium erforderlich sind, endgültig nicht bestanden.
  • Drohungen oder Gewalttaten gegenüber Kommilitonen oder Dozenten.
  • Deine Adresse ist nicht ermittelbar.

Darüber hinaus schreiben einige Hochschulen eine Maximalanzahl an Fachsemestern vor. Diese ist in der Studienordnung des Studienganges angegeben. Wenn Du innerhalb dieser Zeit Dein Studium nicht abschließt, exmatrikuliert Dich die Hochschule ebenfalls. Das gleiche gilt, wenn Dein Studiengang ausläuft und Du Dein Studium innerhalb einer Auslauffrist nicht beenden kannst. Des Weiteren wirst Du in einigen Bundesländern exmatrikuliert, wenn Du innerhalb von 2 Jahren keinen Leistungsnachweis erbringst.

Wann eine Exmatrikulation von Amts wegen rechtens ist, legt das jeweilige Landeshochschulgesetz fest. Die genauen Regeln und Richtlinien zur Exmatrikulation können außerdem von Hochschule zu Hochschule variieren. Auf den Internetseiten der Hochschulen kannst Du die exakten Bestimmungen nachlesen.

Exmatrikulation auf Antrag

Die Exmatrikulation auf Antrag reichst Du bei der zuständigen Stelle ein, wenn Du das Studium an Deiner Hochschule beenden möchtest. Meist ist die zentrale Studierendenverwaltung für die Exmatrikulation zuständig. Den Antrag kannst Du auf der Homepage der Hochschule herunterladen. Die Exmatrikulation ist in der Regel zum Ende des aktuellen Semesters gültig. Unter besonderen Umständen ist auch eine sofortige Exmatrikulation möglich. Dafür reichst Du einen gesonderten Antrag ein.

Gründe für eine Exmatrikulation auf Antrag sind meist:

  • Du möchtest Dein Studium abbrechen, beispielsweise weil der Leistungsdruck zu hoch ist.
  • Du planst, die Hochschule zu wechseln.
  • Du hast eine für Dein Studium notwendige Prüfung endgültig nicht bestanden und kannst deswegen Dein Studium nicht weiter fortsetzen. (Betroffene exmatrikulieren sich häufig lieber selbst, bevor sie von der Hochschule exmatrikuliert werden, da sich eine Zwangsexmatrikulation im Lebenslauf nicht sonderlich gut macht.)
  • Ein Studienplatztausch.

Einige Hochschulen exmatrikulieren Dich nicht automatisch, wenn Du Dein Studium erfolgreich abgeschlossen hast. In dem Fall musst Du selbst einen Antrag auf Exmatrikulation stellen.

Neben dem ausgefüllten Antrag musst Du oftmals einen Entlastungsvermerk der Universitätsbibliothek einreichen. Dieser bestätigt, dass Du keine Bücher mehr ausgeliehen hast. Im Falle einer sofortigen Exmatrikulation musst Du auch Deinen Studierendenausweis abgeben.

Willst Du Dein Studium unterbrechen, aber nicht beenden, kannst Du Dich bei der Hochschule beurlauben lassen, anstatt Dich zu exmatrikulieren. Du bezahlst dann für das Urlaubssemester keine Gebühren oder Beiträge und kannst Dein Studium später problemlos wieder aufnehmen. Gründe, das Studium zu unterbrechen, sind beispielsweise Krankheit, Schwangerschaft, die Erziehung eines Kindes oder ein Auslandssemester.

Nach der Exmatrikulation?

Nach der Exmatrikulation orientierst Du Dich in der Regel neu. Hast Du Dein Studium erfolgreich abgeschlossen, steht Dir der Berufseinstieg offen. Wenn Du Dein Studium abgebrochen hast, solltest Du Dir überlegen, ob Du etwas anderes studieren möchtest oder lieber eine Ausbildung anfängst. Tipps zur Orientierung bietet die Seite „Ausbildung oder Studium?“.

Bist Du von der Hochschule zwangsexmatrikuliert worden, hast Du mehrere Möglichkeiten. Wenn Dein Studium beendet wurde, weil Du Beiträge oder Gebühren nicht bezahlt hast, solltest Du Dich sofort an das Studierendensekretariat wenden. In der Regel hast Du die Möglichkeit, die Gebühren nachzubezahlen und Dich wieder offiziell zu immatrikulieren.

Wenn Du eine Prüfung, die für Dein Studium verpflichtend ist, endgültig – also nach dem letzten regulären Wiederholungstermin – nicht bestanden hast, verlierst Du bundesweit das Prüfungsrecht für diese Prüfung. Du kannst dann diesen Studiengang in Deutschland an keiner Hochschule weiter studieren. Dasselbe gilt für ähnliche Studiengänge, in denen das Fach, für das Du gesperrt bist, zum Studium gehört.

Du kannst aber ein neues Studium in einem anderen Studiengang anfangen oder Deinen Studiengang im Ausland weiter studieren. Alternativ kannst Du gegen die Zwangsexmatrikulation klagen und einen Härtefallantrag stellen. Wenn Du Dich beispielsweise aus familiären oder gesundheitlichen Gründen nicht ausreichend auf die Prüfung vorbereiten konntest, genehmigt Dir die Hochschule eventuell einen weiteren Prüfungsversuch. Du solltest Dich zudem an verschiedenen anderen Hochschulen informieren. Denn manche Hochschulen haben gesonderte Regelungen im Fall einer Sperrung: Gehört das Fach, das Du nicht bestanden hast, an einer anderen Hochschule beispielsweise nicht zu den Studieninhalten des Studienganges, kannst Du hier unter Umständen weiterstudieren.

Was muss ich nach der Exmatrikulation erledigen?

Egal, welchen Grund Deine Exmatrikulation hat: Es gibt jetzt einiges zu beachten, da Dein Studentenstatus offiziell erlischt. So musst Du Deine Krankenkasse über Deine Exmatrikulation informieren, falls die Hochschule dies nicht automatisch tut. Du solltest zudem erfragen, ob sich durch Deine Exmatrikulation etwas an Deinem Versicherungsschutz ändert.

BAföG-Empfänger müssen daran denken, das BAföG-Amt des zuständigen Studentenwerkes zu informieren und eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung einzureichen. Wer ein Studiendarlehen beantragt hat, muss zudem bei der entsprechenden Landesbank eine schriftliche Kündigung einreichen.

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